Das FG weist die Klage eines Arbeitnehmers ab, bei dem der Betriebsausgabenabzug für einen überlassenen Pkw versagt wurde. Der überlassene Wagen wurde nicht nur privat genutzt, sondern auch im Rahmen des Gewerbebetriebes des Arbeitnehmers. Insofern entstehen dem Kläger keine Ausgaben im Gewerbebetrieb, weil die Kosten ja komplett vom Arbeitgeber getragen worden sind. Daran ändert auch nichts, dass in der Lohnabrechnung die Versteuerung mit der 1-Prozent-Methode erfolgt ist, da diese nur die privat durchgeführten Fahrten abdecken.