Die Bundesregierung plant im Gesetzesentwurf zur Anpassung an den Zollkodex und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften die Abschaffung von Geschenkgutscheinen, wie z. B. Tankgutscheine an Arbeitnehmer. Im Gesetzesentwurf sollen die bisher möglichen Sachbezüge zu Barlohnleistungen unqualifiziert werden. Damit wäre die Anwendung der 44,00 Euro Freigrenze nicht mehr möglich. Derzeit wird allerdings zur geplanten Regelung zahlreiche Kritik entgegengebracht. Es ist nicht einleuchtend, weshalb nach Aussagen der Bundesregierung eine unangemessene Steuergestaltung vorliegen soll.