Die Finanzverwaltung hat die neuen Lohnsteuertabellen und damit den maschinellen Programmablauf zur Berechnung der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bekannt gegeben. Die allgemeine und die besondere Lohnsteuer kann so in der Lohnabrechnung abgewickelt werden. Die geänderten Werte ergeben sich insbesondere durch den Einfluss des einkommensabhängigen Zusatzbeitrages, der ab 2015 in der Vorsorgepauschale berücksichtigt wird.