Der verlängerte Regelabfragezeitraum für die Kirchensteuermerkmale endete zum 30.11.2014. Jetzt noch eingehende Abfragen werden mit einem Fehlerhinweis abgewiesen. Bei einer Ausschüttung im Jahr 2015 ist nur noch die Anlassanfrage möglich. Das BZSt hat auf den Internetseiten nähere Informationen dazu herausgegeben.
HINWEIS:
Bei einem konfessionslosen Alleingesellschafter kann aus Vereinfachungsgründen von der Abfrage abgesehen werden.