Zum 01.01.2015 wird der Selbstbehalt, der beim Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen ist, erhöht. Auch die Selbstbehalte gegenüber Ehegatten usw. werden angepasst:
Unterhaltspflicht gegenüber | Selbstbehalt bisher | Selbstbehalt ab 2015 |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig | 1.000 Euro | 1.080 Euro |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig | 800 Euro | 880 Euro |
anderen volljährigen Kindern | 1.200 Euro | 1.300 Euro |
Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes | 1.100 Euro | 1.200 Euro |
Eltern | 1.600 Euro | 1.800 Euro |