Ab dem 01.01.2013 wurden Minijobs mit einer erhöhten Betragsgrenze ausgestattet (450,00 EUR statt bisher 400,00 EUR). Dabei wurde auch eine Übergangsfrist für bestehende Arbeitsverhältnisse bis 31.12.2014 eingeführt. So bestand für Arbeitnehmer mit mehr als 400,00 EUR bis einschließlich 450,00 EUR weiterhin die Gleitzonenregelung in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Bei unverändert fortgeführten Beschäftigungsverhältnissen endet die Übergangsregelung, so dass ab dem 01.01.2015 zwingend eine Minijob-Beschäftigung anzunehmen ist. Der Arbeitnehmer führt einen rentenversicherungspflichtigen Minijob aus, kann sich aber auf Antrag von der Rentenversicherung befreien lassen.